Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für die Nutzung der Vermittlungsplattform „Airport Transfer Desk Innsbruck" (nachfolgend „Plattform") durch registrierte Firmen (Auftraggeber) und Fahrer (Auftragnehmer).
2. Leistung der Plattform
Die Plattform vermittelt Personen- und Flughafentransfers zwischen Firmen und Fahrern. Es kommt kein Beförderungsvertrag mit dem Betreiber zustande, sondern ausschließlich zwischen der Firma und dem Fahrer bzw. dem Endkunden. Der Betreiber tritt reiner Vermittler auf.
3. Registrierung
Firmen müssen bei der Registrierung ihre ATU-Nummer und Firmenbuchnummer angeben. Fahrer benötigen die notwendigen Personenbeförderungs- und Gewerbeberechtigungen. Die Registrierung erfolgt aktuell nur auf Einladung.
4. Verkauf von Aufträgen (Marktplatz)
Registrierte Firmen können freie Aufträge, die sie selbst nicht ausführen möchten oder können, über den Marktplatz der Plattform zum Verkauf anbieten. Der Verkauf erfolgt nach folgenden Regeln:
- Angebot: Die Firma stellt einen Auftrag mit Abhol- und Zielort, Datum/Uhrzeit, Passagierzahl, Sonderwünschen sowie dem gewünschten Netto-Fahrerpreis ein.
- Annahme: Andere registrierte Firmen bzw. Fahrer können den Auftrag über die Funktion „Auftrag übernehmen" verbindlich annehmen. Mit der Annahme kommt ein Beförderungsvertrag zwischen der übernehmenden Partei und dem Endkunden bzw. der auftraggebenden Firma zustande.
- Preisänderungen: Solange noch keine Zahlung erfolgt ist, kann die auftraggebende Firma den Preis anpassen. Nach Zahlungseingang ist der Preis fixiert.
- Exklusivität: Nach Annahme wird der Auftrag automatisch vom Marktplatz entfernt. Eine Doppelvergabe ist ausgeschlossen.
- Direktvergabe/Dispatch: Firmen können Aufträge auch direkt an eigene eingeladene Fahrer vergeben (interner Dispatch) – hierfür fällt keine Vermittlungsprovision an.
5. Provisionsregeln und Abrechnung
Für die Vermittlung eines Auftrags über den Marktplatz erhält der Betreiber eine Vermittlungsprovision in Höhe von 15 % auf den vom Fahrer bzw. der übernehmenden Firma gewünschten Netto-Betrag. Die Abrechnung ist getrennt und transparent:
- Fahrerpreis (100 %): Wird direkt an die ausführende Firma / den Fahrer ausgezahlt. Dieser Betrag ist der vom Anbieter selbst festgelegte Wunschpreis und wird 1:1 weitergereicht.
- Plattform-Aufschlag (15 %): Wird zusätzlich zum Fahrerpreis vom Auftraggeber an den Betreiber (Pegasus Group GmbH) gezahlt. Für diesen Aufschlag wird eine separate Rechnung mit ausgewiesener österreichischer USt. ausgestellt.
- Zwei getrennte Zahlungen: Fahrer- und Plattform-Anteil werden über Stripe in zwei getrennten Transaktionen abgewickelt. Zahlungsstatus je Anteil ist im Auftragsdetail einsehbar.
- Fälligkeit: Die Provision entsteht mit Annahme des Auftrags und ist mit der Zahlung des Auftraggebers fällig.
- Storno vor Zahlung: Wird ein Auftrag vor Zahlungseingang storniert, entfällt die Provision.
- Storno nach Zahlung: Wird ein bereits bezahlter Auftrag durch den Auftraggeber storniert oder wegen dessen Verschuldens nicht ausgeführt, bleibt der Provisionsanspruch des Betreibers bestehen.
- Rückerstattung durch Fahrer-Verschulden: Führt die übernehmende Partei den Auftrag ohne triftigen Grund nicht aus, wird der Fahrerpreis rückerstattet und die Plattform-Provision anteilig oder ganz erstattet – nach Prüfung im Einzelfall.
- Steuern: Jede Partei ist selbst für die ordnungsgemäße Versteuerung ihrer Einnahmen verantwortlich. USt.-pflichtige Firmen weisen ihre ATU-Nummer im Profil aus.
6. Pflichten der Nutzer
- Wahrheitsgemäße Angaben bei Registrierung und Auftragserstellung.
- Fahrer verpflichten sich zu pünktlicher, professioneller Auftragsdurchführung.
- Die Weitergabe von Kundenadressen im Plattform-Chat ist untersagt (technisch gefiltert).
- Kein Missbrauch der Live-Standortfreigabe.
7. Widerruf, Storno und Rückerstattung
Die folgenden Regelungen gelten für die Einstellung, Annahme und Ausführung von Aufträgen über den Marktplatz sowie für die damit verbundenen Zahlungen (Fahrerpreis und Plattform-Provision gemäß Abschnitt 5).
7.1 Widerrufsrecht
Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG(registrierte Firmen mit ATU-/Firmenbuchnummer sowie gewerbliche Fahrer). Ein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht (FAGG) besteht daher nicht. Der Endkunde eines Transfers ist nicht Vertragspartner des Betreibers; sein Vertragsverhältnis besteht ausschließlich mit der ausführenden Firma.
7.2 Storno durch den Auftraggeber (verkaufende Firma)
- Vor Annahme: Ein eingestellter Auftrag kann jederzeit kostenfrei vom Marktplatz zurückgezogen werden.
- Nach Annahme, vor Zahlung: Storno bis 24 Stunden vor der geplanten Abholzeit kostenfrei. Danach wird die Plattform-Provision (15 %) als Bearbeitungspauschale fällig.
- Nach Zahlung: Der Fahrerpreis wird an die übernehmende Partei ausgezahlt, sofern diese bereits Vorbereitungen getroffen hat (Anfahrt, Bereitstellung). Die Plattform-Provision verbleibt beim Betreiber.
- No-Show des Endkunden: gilt als Ausführung, keine Rückerstattung.
7.3 Storno durch die übernehmende Partei (Fahrer/Firma)
- Storno bis 12 Stunden vor Abholzeit ist ohne Vertragsstrafe möglich; der Auftrag wird automatisch wieder auf den Marktplatz gestellt.
- Bei kurzfristigerem Rücktritt oder Nichtausführung ohne triftigen Grund entfällt der Anspruch auf den Fahrerpreis. Der Auftraggeber erhält bereits gezahlte Beträge (Fahrerpreis und Provision) vollständig zurückerstattet.
- Wiederholte kurzfristige Absagen können zu einer Sperre des Accounts führen.
7.4 Höhere Gewalt
Kann ein Auftrag aus Gründen höherer Gewalt (z. B. Sperre des Flughafens, Naturereignis, behördliche Anordnung) nicht ausgeführt werden, wird der Fahrerpreis vollständig rückerstattet. Die Plattform-Provision wird ebenfalls erstattet.
7.5 Mangelhafte Ausführung
Bei nachweislich mangelhafter Ausführung (z. B. erhebliche Verspätung durch den Fahrer, Fahrzeug ungeeignet, unprofessionelles Verhalten) kann der Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen nach dem Transfer eine Rückerstattung geltend machen. Der Betreiber prüft den Vorfall und entscheidet über eine anteilige oder vollständige Rückerstattung des Fahrerpreises. Die Plattform-Provision wird in diesem Fall anteilig mit erstattet.
7.6 Abwicklung der Rückerstattung
- Rückerstattungen erfolgen über Stripe auf das ursprüngliche Zahlungsmittel, in der Regel innerhalb von 5–10 Werktagen.
- Fahrerpreis und Plattform-Provision werden getrennt erstattet und getrennt in den Belegen ausgewiesen (siehe Abschnitt 5).
- Rückerstattungsanträge sind schriftlich an kontakt@airport-transfermarkt-innsbruck.com zu richten und müssen die Auftrags-ID sowie eine kurze Begründung enthalten.
- Entscheidungen des Betreibers werden binnen 14 Tagen mitgeteilt.
7.7 Streitfälle zwischen Nutzern
Bei Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und ausführender Partei kann der Betreiber vermitteln, tritt jedoch nicht als Schiedsstelle auf. Weitergehende Ansprüche sind direkt zwischen den beteiligten Firmen zu klären.
8. Haftung
Der Betreiber haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für die tatsächliche Durchführung des Transfers, dessen Qualität, Verspätungen oder Schäden haftet ausschließlich der ausführende Fahrer bzw. dessen Unternehmen.
9. Kündigung
Nutzer können ihr Konto jederzeit ohne Angabe von Gründen löschen lassen. Der Betreiber kann Konten bei Verstoß gegen diese AGB sperren.
10. Streitbeilegung, anwendbares Recht und Gerichtsstand
10.1 Anwendbares Recht
Auf sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen dem Betreiber (Pegasus Group GmbH) und den registrierten Nutzern findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts Anwendung.
10.2 Interne Streitbeilegung
Nutzer sind angehalten, Streitigkeiten aus einem über die Plattform vermittelten Auftrag zunächst direkt untereinander gütlich zu regeln. Kommt keine Einigung zustande, kann jede Partei den Betreiber schriftlich unter kontakt@airport-transfermarkt-innsbruck.com um Vermittlung ersuchen. Der Betreiber prüft den Sachverhalt anhand der auf der Plattform gespeicherten Daten (Chatverlauf, Statusprotokoll, Standort-/Fotobelege) und unterbreitet binnen 14 Tagen einen Schlichtungsvorschlag. Der Betreiber tritt dabei ausdrücklich nicht als Schiedsgericht auf.
10.3 Online-Streitbeilegung (OS-Plattform)
Da die Plattform ausschließlich Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern (B2B) vermittelt, ist eine Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtend noch vorgesehen. Rein informativ: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit unter ec.europa.eu/consumers/odr.
10.4 Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB, dem Nutzungsverhältnis zur Plattform sowie den über die Plattform vermittelten Aufträgen wird das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck, Österreichvereinbart. Der Betreiber ist berechtigt, den Nutzer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen.
10.5 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt jene wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: September 2026. Vor Veröffentlichung bitte durch eine Anwaltskanzlei prüfen lassen.